Der Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 231/2001 sieht einen Haftungsausschlussgrund für die angegebenen Straftaten vor, wenn das Unternehmen beweisen kann, dass:
a) das Führungsorgan vor der Begehung der Straftat Organisationsmodelle genehmigt und eingeführt hat, welche geeignet sind, die Begehung der vom Dekret vorgesehenen Straftaten zu vermeiden; b) die Aufgabe, über Effektivität und Einhaltung der Organisationsmodelle zu wachen und für deren Anpassung Sorge zu tragen, einem internen Organ übertragen wurde, welches über autonome Befugnisse in Hinsicht auf Initiative und Kontrolle verfügt; c) die Beschuldigten die Tat begangen haben, indem sie absichtlich und in betrügerischer Absicht die Organisationsmodelle umgangen haben; d) das unter Punkt b) angeführte Organ seine Tätigkeit unterlassen oder in unzureichender Weise ausgeübt hat.
Das Gesetzesdekret Nr. 231/2001 definiert (Artikel 6, Absatz 2) den Inhalt der Organisations- und Verwaltungsmodelle und sieht dabei vor, dass diese bezüglich des Ausmaßes der delegierten Befugnisse und des Risikos der Begehung von Straftaten die folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen:
Im Folgenden werden die Straftaten aufgeführt, die im Gesetzesdekret 231 enthalten sind:
Straftaten im Zusammenhang mit den Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung und dem Staat, Gesellschaftsstraftaten und Marktmissbrauch, Verbrechen zum Zweck des Terrorismus oder der Unterwanderung/Gefährdung der demokratischen Ordnung, Verbrechen gegen Personen, Straftaten im Zusammenhang mit der Sicherheit am Arbeitsplatz, Straftaten im Zusammenhang mit Hehlerei, Geldwäsche und Gebrauch von Geld, Waren und anderen Gütern aus illegaler Herkunft, Computerkriminalität, Straftaten der organisierten Kriminalität, Straftaten im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Kriminalität und Meineid, Straftaten gegen die Industrie und den Handel, Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen, Umweltstraftaten.
Das von der Lechler S.p.A. im Rahmen des Gesetzesdekrets 231 umgesetzte Organisations- und Leitungsmodell wurde auf Grundlage des Qualitätsmanagementsystems ISO 9001:2015 entwickelt und danach auf das Sicherheits- und Umweltmanagementsystem erweitert, wodurch es zu einem „Integrierten Managementsystem“ wurde. Die Inhalte des „Integrierten Managementsystems“ sind eng mit dem Modell 231 verbunden, wodurch es auf Grundlage möglicher Veränderungen kontinuierlich ergänzt, aktualisiert und kontrolliert wird .
Die Verwaltungssoftware im Dienst der Endanwender der Farben und Produkte von Lechler
Lechler Map ›
COLOR DESIGN: Das neue Konzept von Lechler, das den Fortschritt der Chemie mit der Entwicklung der Farbsprache verbindet. Color Design ›
Entdecken Sie alle zur Unterstützung Ihrer Aktivität und für Ihre Freizeit verfügbaren Artikel!
Allgemeine Kontakte Lechler S.p.A.