Lechler die oben genannte Autorisierung unter der Bewilligungsnummer IT/008/CO/12 erhalten. Dieser Status wurde nach intensiver Kontrolle der Einhaltung Europäischer Richtlinien bezüglich des Nachweises des Präferenzursprungs der Rohstoffe und Halbfabrikate, die zur Herstellung der Lechler-Produkte verwendet werden, erteilt. Damit kann Lechler unabhängig vom zu importierenden Warenwert den Warenursprung direkt in der Rechnung erklären, was einen stark vereinfachten Verwaltungsaufwand bedeutet. Darüber hinaus ist damit eine differenzierte Handhabungen der Zölle in den folgenden Ländern verbunden: Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Tunesien, Marokko, Israel, Ägypten, Algerien, Libanon, Türkei, Island, Färöer-Inseln, Jordanien, Cis-Jordanien, Gaza-Streifen, Serbien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Südkorea, Republic of Guyana, Barbados, Belize, Commonwealth of Dominica, Dominican Republic, Grenada, Haiti, Giamaica, Saint Christofer ande Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent and Grenaide, Suriname, Trinidad ande Tobago, Cile, Republic of Panama, Republic of Albania, Mexico. Weitere Details können Sie auf der Website des Deutschen Zolls nachlesen, oder bei quality@lechler.eu erfragen.
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