Produktkennzeichnung nach deutscher ChemBiozidMeldeV

Die neue Biozid-Meldeverordnung (ChemBiozidMeldeV - Bundesgesetzblatt S. 1085 f.) ist am 18.6.2011 in Kraft getreten. Unabhängig von und vor allem vor Abschluß der Registrierung der Biozid-Wirkstoffe auf europäischer Ebene, die zur Zeit noch andauert, verpflichtet die ChemBiozidMeldeV die Hersteller, Importeure und Händler


  • zur Meldung biozidhaltiger Produkte und
  • zur Kennzeichnung dieser Produkte mit einer Meldenummer vor dem In-den-Verkehr-Bringen im deutschen Markt. Die Kennzeichnung mit der Meldenummer muß bis zum 1. November 2011 vorgenommen werden.

Lechler Spa hat bei der zuständigen nationalen Behörde, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), alle biozidhaltigen Antifoulings aus dem Yachting-Portfolio der Marke Stoppani gemeldet und für jeden dieser Artikel eine Meldenummer erhalten, die als pdf-Datei heruntergeladen werden kann.

Die Website der BAuA enthält darüber hinaus eine umfangreiche Dokumentation bezüglich der Registrierung von Bioziden nach der entsprechenden europäischen Richtlinie 98/8/EG „Biozid-Richtlinie“ und die sich auf diese Richtlinie beziehenden nachfolgenden Regelungen. Die Fälligkeitsdaten der europäischen Richtlinie sind für den Bereich Antifoulings allerdings noch nicht erreicht. Lechler wird seine Kunden zeitgerecht informieren, sobald diese Vorschriften greifen.