Der ChemVOCFarbV und der 31. BImSchV in Deutschland setzen die Europäische Richtlinie 2004/42/EG in nationales Recht um. In dem Gesetz werden die Produktgruppen einheitlich klassifiziert und die Obergrenzen für den Gehalt an flüchtigen organischen Bestandteilen (VOC) festgelegt, wobei die seit 1. Januar 2007 gültigen Werte ab 1. Januar 2010 weiter reduziert werden.
Das oben genannte Gesetz regelt auch das In-den-Verkehr-Bringen der Lackprodukte, also die kostenfreie Abgabe sowie den Verkauf an Dritte. Dabei werden Händler und Hersteller den gleichen Regelungen unterworfen.
Lechler bietet dem Refinish-Markt eine breite Produktpalette, die der Europäischen Richtlinie entspricht. Geordnet nach Kategorien, so wie es die Norm vorsieht, werden diese Produktlinien in den beigefügten Dokumenten im Detail dargestellt.