Zwei Jahre nach Zuerkennung des AEOF-Zertifikats (Juni 2010) hat Lechler die oben genannte Autorisierung unter der Bewilligungsnummer IT/008/CO/12 erhalten.
Dieser Status wurde nach intensiver Kontrolle der Einhaltung Europäischer Richtlinien bezüglich des Nachweises des Präferenzursprungs der Rohstoffe und Halbfabrikate, die zur Herstellung der Lechler-Produkte verwendet werden, erteilt.
Damit kann Lechler unabhängig vom zu importierenden Warenwert den Warenursprung direkt in der Rechnung erklären, was einen stark vereinfachten Verwaltungsaufwand bedeutet. Darüber hinaus ist damit eine differenzierte Handhabungen der Zölle in den folgenden Ländern verbunden: Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Tunesien, Marokko, Israel, Ägypten, Algerien, Libanon, Türkei, Island, Färöer-Inseln, Jordanien, Cis-Jordanien, Gaza-Streifen, Syrien, Serbien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Südkorea.
Weitere Details können Sie auf der Website des Deutschen Zolls nachlesen, oder bei sgi.q_s@pec.lechler.eu erfragen.
Die Verwaltungssoftware im Dienst der Endanwender der Farben und Produkte von Lechler
Lechler Map ›
COLOR DESIGN: Das neue Konzept von Lechler, das den Fortschritt der Chemie mit der Entwicklung der Farbsprache verbindet. Color Design ›
Entdecken Sie alle zur Unterstützung Ihrer Aktivität und für Ihre Freizeit verfügbaren Artikel!
Allgemeine Kontakte Lechler S.p.A.